06-28-2015, 05:51 AM
Wenn der Herr Sohn im Garten mit Verbrennungsmotor herumdüste, kann er vom Nachbarn doch höchstens wegen Geräuschbelästigung angezeigt worden sein, da auf eigenem Grund ja keine Berechtigung / Anmeldung erforderlich wäre.
Auch Beethoven um 07h ist nicht unvermeidbar, also auch eine Lärmerregung. Nur erzeugt Gewalt sicher nur Gewalt.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem Nachbarn stört!"
Auch Beethoven um 07h ist nicht unvermeidbar, also auch eine Lärmerregung. Nur erzeugt Gewalt sicher nur Gewalt.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem Nachbarn stört!"


